Leistungen

Ich praktiziere im tiefenpsychologisch fundierten Richtlinienverfahren.

Da ich momentan nicht im Niederlassungssystem der gesetzlichen Krankenkassen arbeite, richtet sich mein Angebot in erster Linie an Versicherte bei privaten Krankenkassen bzw. Beihilfeempfänger und Selbstzahler. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) wird die Behandlung auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Ich biete meine therapeutischen und beratenden Dienstleistungen flexibel nach Ihren Wünschen an. Ein Erstgespräch kann kurzfristig telefonisch vereinbart werden.

...für privat Versicherte:

Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist in der Regel, dass die Behandlung durch approbierte ärztliche Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Es empfiehlt sich Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen vor dem Erstgespräch einzuholen.

...für Beihilfeberechtigte:

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle, um die Bedingungen einer Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung zu klären.  Bei dem privat versicherten Anteil, gilt entsprechend auch das, was im vorhergehenden Absatz steht.

...für Selbstzahler:

Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt.

Bitte sprechen sie mich an. Ich berate Sie gerne.

...für gesetzlich Versicherte:

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern die Versorgung zu ermöglichen, die diese benötigen, um gesund zu werden. Eine Wartezeit von mehreren Monaten auf einen Therapieplatz ist den Versicherten nach aktueller Rechtsprechung nicht zuzumuten und entspricht nicht der Erfüllung des Versorgungsauftrags der gesetzlichen Krankenkassen.

Durch eine erhöhte Nachfrage von Therapieplätzen, kann es bei Therapeuten mit einer Kassenzulassung zu Engpässen kommen, die sich mit Wartezeiten von mehreren Wochen bis zu Monaten bemerkbar machen.  

Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse bei mehrfacher Ablehnung von niedergelassenen Psychotherapeuten oder unzumutbaren Wartezeiten auf eine Therapie die Behandlung bei einem approbierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis genehmigen kann, müssen Sie folgende Schritte unternehmen: 

  1. Einen Antrag auf Kostenerstattung an Ihre Krankenkasse stellen (hierzu gebe ich Ihnen bei einem persönlichen Gespräch gerne nähere Informationen bzw. bin Ihnen dabei behilflich),
  2. Einholen einer Bescheinigung des Fach-  oder Hausarztes, der bestätigt, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist.
  3. Erstellen einer aktuellen Auflistung über die vergebliche Suche nach einem Therapeuten mit Kassenzulassung (Anrufzeit, Kontaktdaten und Aussagen zur voraussichtlichen Wartezeit notieren),
  4. Beschaffen einer Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten in einer Privatpraxis, der die Behandlung kurzfristig übernehmen wird (diese erhalten Sie von mir).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen:

Artikel zum Thema Kostenerstattung auf Spiegel-Online.de

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils aktuellen Fassung.

Coaching/Einzel- Paarberatung

Der Preis für Coaching wird individuell unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Ort der Leistung vereinbart.